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Hausordnung

  1. Die Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig und pünktlich am Unterricht, am Förderunterricht, an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen teil. Die Teilnahme an Sportwochen und Wettkämpfen ist verpflichtend. Bei Wettkämpfen tragen wir die Sportbekleidung mit dem Schullogo.
  2. Hefte, Bücher und sonstige Unterrichtsmittel haben wir zu Stundenbeginn für den jeweiligen Gegenstand  verlässlich und vollständig mit und erhalten diese in einem ordentlichen Zustand.
  3. Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden (z.B. Mp3 Player, Laserpointer, Skateboard, Knallkörper usw.; )
  4. Handys müssen abgedreht sein! (Ausnahme: durch Lehrer begleitete Verwendung im Unterricht) Sollte sich das Handy bemerkbar machen, wird es abgenommen und in die Direktion gebracht. Ab der 2. Abnahme muss es von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  5. Wir grüßen einander, laufen und lärmen nicht am Gang und verhalten uns im Speisesaal ruhig! Verletzungen oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Lehrkörper oder der Direktion zu melden. Die Kosten von mutwilliger Sachbeschädigung müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
  6. Das Tragen von Hausschuhen ist verpflichtend, das Tragen von Kappen ist im Gebäude nicht erwünscht.
  7. Die Art der Bekleidung soll extreme und provokative Elemente vermeiden.
  8. Das Betreten der Klassen ist ab 7.30 Uhr gestattet. Alle Funktionsräume (Bibliothek, Werkraum,…) sowie die Turnhalle und das Freigelände dürfen nur in Begleitung von Lehrkräften betreten werden.
  9. Heißgetränke vom Automaten dürfen nur in der Aula konsumiert werden.
  10. Getränkedosen und Kaugummis sind im Schulbereich verboten.
  11. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für Ordnung in den Bank- und Kastenfächern.
  12. Vorzeitiges Verlassen des Schulgebäudes ist nur mit schriftlichem Ersuchen; bei Abholung bzw. nach Absprache mit Erziehungsberechtigten erlaubt.
  13. Kinder, die den Tagesheimbereich nicht besuchen, müssen aus rechtlichen Gründen während dieser Zeit das Schulgebäude/-gelände verlassen.
  14. Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen – helle, abriebfeste Sohle – betreten werden.
  15. Körperschmuck (Piercing,…) ist im Turnunterricht verboten.
  16. Ordinär-primitive Ausdrücke bzw. Redensarten werden weder innerhalb noch außerhalb des Schulbetriebes geduldet.
  17. Im Schulgebäude/-gelände bemühen wir uns ausschließlich deutsch zu sprechen, um Konflikte und Mißverständnisse zu vermeiden.     ( Ausnahme: Fremdsprachenunterricht)
  18. Wir ersuchen um Verständnis, dass Eltern sowie schulfremden Personen das Betreten der Stockwerke während des Schulbetriebes nur in Absprache mit der Direktion gestattet ist.
  19. Bei Fehlverhalten werden folgende Erziehungsmaßnahmen ergriffen: Gespräch; Zurechtweisung; Pädagogische Übung; Mitteilung an die Eltern; Vorladung eines Erziehungsberechtigten; Nachholen versäumter Pflichten; Sozialdienste; Ausschluss von Schulveranstaltungen; Verhaltensnoten; Suspendierung durch die Schulaufsicht. Muss ein Kind aus disziplinären Gründen von einer Schulveranstaltung abgeholt werden, hat das die Verhaltensnote „wenig zufriedenstellend“ zur Folge.