Hausordnung

  • S C H U L O R D N U N G

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig und pünktlich am Unterricht, am Förderunterricht, an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen teil. Die Teilnahme an Sportwochen und Wettkämpfen ist verpflichtend. Bei Wettkämpfen tragen wir die Sportbekleidung mit dem Schullogo.
  2. Hefte, Bücher und sonstige Unterrichtsmittel haben wir zu Stundenbeginn für den jeweiligen Gegenstand  verlässlich und vollständig mit und erhalten diese in einem ordentlichen Zustand.
  3. Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden (z.B. Mp3 Player, Laserpointer, Skateboard, Knallkörper usw.)
  4. Handys müssen ausgeschaltet sein! (Ausnahme: durch Lehrer begleitete Verwendung im Unterricht) Die Handys werden in der Früh im Handysafe in der Klasse verwahrt und zu Unterrichtsende wieder ausgegeben. Sollte sich das Handy bemerkbar machen, wird es abgenommen und in die Direktion gebracht. Ab der 2. Abnahme muss es von Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Smartwatches sind bei Leistungsüberprüfungen in der Schultasche zu verwahren. Wenn du dringend telefonieren musst, geh bitte in die Vorkanzlei.
  5. Wir grüßen einander, laufen und lärmen nicht am Gang und verhalten uns im Speisesaal ruhig! Verletzungen oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Lehrkörper oder der Direktion zu melden. Die Kosten von mutwilliger Sachbeschädigung müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.
  6. Das Tragen von Hausschuhen ist verpflichtend. Das Tragen von Kappen, Kapuzen und Hauben ist im Gebäude nicht erwünscht.  
  7. Die Art der Bekleidung soll extreme und provokative Elemente vermeiden.
  8. Das Betreten derSchule ist ab 7.15 Uhr erlaubt, das Betreten der  Klassen  ab 7.30 Uhr. Alle Funktionsräume (Bibliothek, Werkraum, usw.) sowie die Turnhalle und das Freigelände dürfen nur in Begleitung von Lehrkräften betreten werden.
  9. Heißgetränke vom Automaten dürfen nur in der Aula in großen Pausen konsumiert werden.
  10. Getränkedosen und Kaugummis sind im Schulbereich verboten.
  11. Die Schülerinnen und Schüler sorgen für Ordnung in den Bank- und Kastenfächern.
  12. Vorzeitiges Verlassen des Schulgebäudes ist nur mit schriftlichem Ersuchen; bei Abholung bzw. nach Absprache mit Erziehungsberechtigten erlaubt.
  13. Kinder, die nicht für Essen, Aufsicht oder Tagesheim angemeldet sind, müssen in dieser Zeit das Schulgebäude/- gelände verlassen.  (Aufsichtspflicht Erlass)
  14. Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen – abriebfeste Sohle – betreten werden.
  15. Körperschmuck (Piercing,…) sowie überlange Fingernägel sind im Turnunterricht verboten.
  16. Ordinär-primitive Ausdrücke bzw. Redensarten werden nicht geduldet.
  17. Im Schulgebäude/-gelände bemühen wir uns ausschließlich deutsch zu sprechen, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht)
  18. Wir ersuchen um Verständnis, dass Eltern sowie schulfremden Personen das Betreten der Stockwerke während des Schulbetriebes nur in Absprache mit der Direktion gestattet ist.
  19. Urlaube während der Schulzeit zu buchen entspricht nicht der Vorgabe für Gleichbehandlung aller Kinder.
  20. Gewalt wird in keiner Hinsicht geduldet !
  21. Bei Fehlverhalten werden folgende Erziehungsmaßnahmen ergriffen: Gespräch; Zurechtweisung; Pädagogische Übung; Mitteilung an die Eltern; Vorladung eines Erziehungsberechtigten; Nachholen versäumter Pflichten; Sozialdienste; Ausschluss von Schulveranstaltungen; Verhaltensnoten; Schulversäumnisanzeige; Suspendierung durch die Schulaufsicht. Muss ein Kind aus disziplinären Gründen von einer Schulveranstaltung abgeholt werden, hat das die Verhaltensnote „wenig zufriedenstellend“ zur Folge.

 

                                                                         Für die Direktion und das Schulteam: Agnes Fink im September 2023

 

 

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